Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Scout24Media, ein Bereich der Scout24 SE für Werbung

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich / Vertragsschluss

1.) Die Scout24 SE, Bothestr. 13-15, 81675 München („Scout24Media“) vermarktet unter dem Namen Scout24Media eigene sowie Partnerwebsites. Die Annahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Als Auftraggeber:innen kommen nur natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Frage, die bei Abschluss der Vereinbarung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Durch Erteilung von Aufträgen an Scout24Media gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit Scout24Media vereinbart.

2.) Ein Vertrag kommt ausschließlich mit Annahme des Auftrags durch Scout24Media zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Fax, E-Mail, Online oder Briefpost erfolgen. Diese Bedingungen und das Auftragsformular geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Scout24Media vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführer:innen oder Prokurist:innen sind die Mitarbeitenden der Scout24Media nicht berechtigt, hiervon abweichende (mündliche) Abreden zu treffen.

3.) Anders lautende AGB der Auftraggeber:innen finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung ist durch Scout24Media ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Insbesondere werden AGB von Vertragspartner:innen auch dann nicht geltender Vertragsteil, wenn Scout24Media diesen im Einzelfall nicht widerspricht.

4.) Beauftragt eine Agentur Werbeaufträge für Dritte, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Agentur, nicht mit den Dritten zustande. Soll der:die Dritte Vertragspartner:in werden, muss diese:r von der Agentur als Auftraggeber:in namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachgewiesen werden.

§ 2 Werbemittel / Anlieferung / Erstellung / Aufbewahrung

1.) Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit Scout24Media unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.

2.) Die Frist für den Eingang der Werbemittel bei Standardwerbeformen beträgt 3 Werktage, bei Sonderwerbeformen und Rich Media Formaten 5 Werktage vor Kampagnenstart. Die Anlieferung der Werbemittel per E-Mail erfolgt an:

ads@scout24.com

oder an die Postadresse für die Übersendung dieser Daten:

Scout24Media
Ein Bereich der Scout24 SE
Bothestr. 13-15
81675 München

Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich.

3.) Scout24Media ist berechtigt, dem:der Auftraggeber:in die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, wenn die Online-Werbung aus Umständen, welche der:die Auftraggeber:in zu vertreten hat, nicht geschaltet werden kann, insbesondere weil das Material Scout24Media zu spät, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zugesandt wurde.

4.) Falls der:die Auftraggeber:in eine kostenpflichtige oder kostenlose Werbemittelerstellung durch Scout24Media in Anspruch nimmt, sind die Materialien für diese Werbemittelerstellung, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 10 Werktage vor Kampagnenstart an Scout24Media zu übermitteln. Bei Nichtbeachtung dieser Frist kann ein fristgerechter Kampagnenstart durch Scout24Media nicht mehr gewährleistet werden, Ziffer 3 gilt entsprechend. Die notwendigen Materialien sind der Leistungsbeschreibung bzw. den technischen Spezifikationen zu entnehmen, welche Scout24Media zur Verfügung stellt.

Die Frist zur Freigabe der durch Scout24Media erstellten Werbemittel beträgt 3 Werktage. Sie beginnt zu laufen, wenn die Werbemittel dem:der Auftraggeber:in bereitgestellt werden.  Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion des:der Auftraggebers:in auf die bereitgestellten Werbemittel, gelten diese als freigegeben. In diesem Fall wird die Kampagne mit den bereitgestellten Werbemitteln durchgeführt und der Vergütungsanspruch der Scout24Media bleibt bestehen.

5.) Entstehen der Scout24Media durch von dem:der Auftraggeber:in gewünschte oder zu vertretende Änderungen (zusätzliche) Aufwände oder Kosten, hat der:die Auftraggeber:in diese zu tragen. Dies gilt sowohl für von dem:der Auftraggeber:in bereitgestellte Werbemittel als auch für von Scout24Media kostenpflichtig oder kostenlos erstellte Werbemittel, nachdem diese von dem:der Auftraggeber:in freigegeben wurden.

6.) Eine Pflicht von Scout24Media zur Aufbewahrung des zur Online-Werbung erforderlichen Materials endet mit Erfüllung des Auftrags. Scout24Media sendet das Material an den:die Auftraggeber:in zurück, falls diese:r dies innerhalb von zehn Tagen nach dem letzten Schaltungstermin gegenüber Scout24Media schriftlich verlangt. Andernfalls ist Scout24Media zur Vernichtung des zugesandten Materials berechtigt.

§ 3 Schaltung der Online-Werbung / Ablehnungsbefugnis

1.) Der:die Auftraggeber:in sichert zu, dass die Online-Werbung als solche sowie ihre Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verletzen. Der:die Auftraggeber:in darf in diesem Zusammenhang mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner:ihrer Online-Werbung nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der:die Auftraggeber:in dies auch im Rahmen seiner:ihrer Online-Präsenz zu berücksichtigen sowie dort auch keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische Inhalte zum Gegenstand haben. Der:die Auftraggeber:in macht die vorgenannten Zusicherungen insbesondere auch im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen der Länder, in welchen die Online-Werbung bestimmungsgemäß geschaltet wird.

2.) Die gebuchte Online-Werbung wird von Scout24Media auf der vereinbarten Website im entsprechenden Umfeld in der üblichen Wiedergabequalität geschaltet. Der:die Auftraggeber:in hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern dies nicht im Auftragsdokument und der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

3.) Werbeinhalte, die gegen geltendes Recht, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, oder wenn sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist, berechtigen Scout24Media diese ohne vorherige Ankündigung nicht zu schalten oder zu unterbrechen.

4.) Scout24Media ist weiterhin berechtigt, die Schaltung der Online-Werbung auszusetzen, falls in dieser Internet-Verlinkungen enthalten sind, die zu Internetseiten führen, die gegen geltendes Recht, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen sowie zu Internetseiten von Wettbewerber:innen der Scout24Media und ihren verbundenen Unternehmen („Scout24-Gruppe“) führen. Ersatzansprüche des:der Auftraggebers:in entstehen in diesen Fällen nicht.

5.) Ändert der:die Auftraggeber:in ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 3 oder 4 dieses Paragraphen, ist Scout24Media ebenfalls berechtigt, das betreffende Werbemittel bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden. In diesem Fall behält Scout24Media den vereinbarten Vergütungsanspruch, ohne dass dem:der Auftraggeber:in eine kostenfreie Ersatzwerbung zusteht. 

6.) Scout24Media ist in diesem Zusammenhang berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbemittel von dem:der Auftraggeber:in auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen.

7.) Des Weiteren behält sich Scout24Media das Recht vor, die Schaltung einzelner Werbemittel nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbemittel oder deren Schaltung den Interessen des jeweiligen Kunden von Scout24Media oder der Scout24-Gruppe selbst nicht entspricht. Der Vergütungsanspruch wird anteilig abgerechnet. Scout24Media wird den:der Auftraggeber:in über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich informieren.

8.) Erfolgt eine Ablehnung der Schaltung der Werbemittel auf Grund von mangelhafter technischer Form oder dem Vorliegen der in Absatz 1, 3 oder 4 dieses Paragraphen genannten Voraussetzungen, ist der:die Auftraggeber:in berechtigt, der Scout24Media eine geänderte Version der Online-Werbung zu übermitteln. Der Vergütungsanspruch für Scout24Media bleibt in diesen Fällen bestehen. Geht diese Ersatzwerbung nicht rechtzeitig bei der Scout24Media ein, gilt § 2 Ziffer 2 und 3 entsprechend.  

9.) Soweit die Online-Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, kann Scout24Media sie als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

§ 4 Rechtegewährleistung / Freistellung / Nutzungsrechte / Datenschutz

1.) Der:die Auftraggeber:in gewährleistet und sichert zu, dass er:sie alle  zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der:die Auftraggeber:in garantiert weiterhin, dass die von ihm:ihr in Auftrag gegebene Online-Werbung mit sämtlichen einschlägigen Bestimmungen in Einklang steht, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass insbesondere nicht gegen strafrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen wird.

2.) Der:die Auftraggeber:in stellt Scout24Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Scout24Media von dem:der Auftraggeber:in von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, freigestellt. Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, Scout24Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Scout24Media wird den:die Auftraggeber:in jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem:der Auftraggeber:in die Möglichkeit geben, seinerseits:ihrerseits das Verfahren gegen den:die Dritten zu führen.

3.) Der:die Auftraggeber:in überträgt Scout24Media sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller derzeit bekannten technischen Verfahren, insbesondere im Internet, sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

4.) Sollte der:die Auftraggeber:in durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies, Klicktracker oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten von Scout24Media gewinnen oder sammeln, sichert der:die Auftraggeber:in zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), jeweils soweit anwendbar, einhalten wird.

5.) Sofern bei dem:der Auftraggeber:in anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Angebote von Scout24Media ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der:die Auftraggeber:in diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für die konkreten Werbetreibenden, welche den:die Auftraggeber:in mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten von Scout24Media generiert worden sind.

6.) Darüber hinaus ist dem:der Auftraggeber:in eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm:ihr für Online-Angebote von Scout24Media ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der:die Auftraggeber:in die Daten aus Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten von Scout24Media nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der Nutzer:innen auf dem Online-Angebot von Scout24Media und deren weitere Nutzung.

7.) Setzt der:die Auftraggeber:in für die Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten von Scout24Media Systeme eines Dritten ein, wird er:sie sicherstellen, dass auch die Betreiber:innen dieser Systeme diese Verpflichtungen einhalten.

8.) Scout24Media ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des:der Auftraggebers:in zur Veröffentlichung an The Nielsen Company oder vergleichbare Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten.

§ 5 Gewährleistung

1.) Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Mediums Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt Scout24Media keine Gewährleistung für technische Mängel bei der Anzeige der Online-Werbung, insbesondere nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der von dem:der Auftraggeber:in in Auftrag gegebenen Dienstleistung (Online-Werbung).

2.) Kann die termingerechte Schaltung der Online-Werbung aus inhaltlichen Gründen, wegen höherer Gewalt, aus technischen Gründen oder von Scout24Media nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, wird die Schaltung der Online-Werbung auf ein anderes, nach Möglichkeit gleichwertiges Umfeld verlegt oder zeitnah nachgeliefert. Bei erheblichen Verschiebungen wird der:die Auftraggeber:in umgehend von Scout24Media informiert.

3.) Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die Online-Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und eventuelle Fehler umgehend, spätestens innerhalb von 7 Werktagen zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als akzeptiert. Verlangt der:die Auftraggeber:in nach Ablauf dieser Frist eine Änderung der Online-Werbung, muss er:sie für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.

§ 6 Haftung

1.) Scout24Media haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des:der Auftraggebers:in, (1) die Scout24Media oder ihre gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch Scout24Media, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von Scout24Media eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/ oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von Scout24Media oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2.) Scout24Media haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3.) Soweit Scout24Media gemäß Ziffer 2 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

4.) In anderen als den in Ziffer 1 bis 3 genannten Fällen ist die Haftung von Scout24Media – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Scout24Media ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen von Scout24Media.

§ 7 Kündigung / Storno

1.) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt 3 Wochen vor Buchungsbeginn.

2.) Stornogebühren werden dem:der Auftraggeber:in wie folgt berechnet:  Wird die Stornofrist nicht eingehalten, werden bis 2 Wochen vor Start 30 % des Nettonetto-Kampagnenwerts als Stornogebühr erhoben; bis 1 Woche vor Start 50 % des Nettonetto-Kampagnenwertes; bis 3 Werktage vor Start 70 % des Nettonetto-Kampagnenwertes; und ab 3 Werktage vor Start oder später 90 % des Nettonetto-Kampagnenwertes. Kampagnen, die bereits gestartet sind, können nicht storniert werden. Bei einem Abbruch bereits gestarteter Kampagnen auf Wunsch des:der Auftraggebers:in, bleibt der volle Vergütungsanspruch der Scout24Media bestehen.

§ 8 Zahlungsbedingungen

1.) Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung, jedoch spätestens zum Ende eines Kalendermonats. Rechnungen sind sofort ab Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Scout24Media berechtigt, weitere Schaltungen bis zur Zahlung zurückzustellen und für die weitere Ausführung des Auftrags eine Vorauszahlung zu verlangen.

2.) Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 9 Preisänderungen

1.) Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular bzw. der Auftragsbestätigung geregelt ist, ergibt sie sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Scout24Media.

2.) Preisanpassungen während der Laufzeit werden dem Auftraggeber 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der:die Auftraggeber:in hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Nimmt der:die Auftraggeber:in die Leistungen von Scout24Media nach Inkrafttreten der Preisänderung weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar.

§ 10 Rabatte

1.) Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird eine AE-Provision von 15 % (auf das Kunden-Netto der gebuchten Kampagne) gewährt, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren.

2.) Auf die Listenpreise (jeweils gültiger Stand der Preisliste) werden Nachlässe in Form von Bar-Rabatten gewährt, wenn der Buchungsetat (Jahresetat) von dem:der Auftraggeber:in die in der Rabattstaffel genannten Summen überschreitet. Der Rabatt wird auf Basis des zum Berechnungszeitpunkt eingebuchten Jahresetats, des Buchungsvolumens im Auftragsjahr (=Kalenderjahr), berechnet und bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend dem tatsächlich abgenommenen Werbevolumen.

§ 11 Änderung dieser AGB / Information über die Zusammenarbeit / Vertraulichkeit

1.) Scout24Media behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung bzw. Änderung des Nutzungsangebotes dies erforderlich macht. Änderungen dieser AGB werden dem:der Auftraggeber:in mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail) bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der:die Auftraggeber:in nicht schriftlich widerspricht. Der:die Auftraggeber:in muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung an Scout24Media absenden. Im Falle eines Widerspruchs hat Scout24Media das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

2.) Die Vertragsparteien werden eventuelle Presseinformationen, Presseerklärungen und sonstige öffentliche Stellungnahmen über Abschlüsse oder Durchführung eines Vertrages ausschließlich im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgeben, herausgeben oder auf sonstige Art und Weise Dritten zur Verfügung stellen. Scout24Media hat hiervon unabhängig das Recht, auf die durch diesen Vertrag geregelte Zusammenarbeit hinzuweisen.

3.) Über die jeweiligen Werbeaufträge und deren Abwicklung, insbesondere die Preise und Konditionen, werden die Vertragsparteien strikte Vertraulichkeit wahren. Dies gilt nicht, wenn und soweit diese rechtmäßig allgemein bekannt geworden sind oder die Offenlegung aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Offenbarungsverpflichtung erfolgt. In diesem Fall setzt die zur Offenbarung verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich darüber in Kenntnis. Die Pflicht gilt auch 3 Jahre über die Laufzeit der jeweiligen Aufträge hinaus. Scout24Media ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Auftrags mit mit ihr verbundenen Unternehmen gem. § 15 AktG zu teilen.  

§ 12 Schlussbestimmungen

1.) Die Beziehungen zwischen Scout24Media und dem:der Auftraggeber:in unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

2.) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Scout24Media, soweit der:die Auftraggeber:in Kaufmann/Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Gleiches gilt, soweit der:die Auftraggeber:in bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

    * erforderliche Angabe